Kuren im Cuxland
Die ambulante Kur
Die ambulante Kur dient der Vorsorge, sie kann verhindern, dass Sie erkranken, oder dass sich Ihre Krankheit verschlimmert. Die ambulanten Kuren werden nur in staatlich anerkannten Kurorten durchgeführt.
Nachdem der Kurort für die ambulante Kur ausgewählt wurde, suchen Sie sich dort eine Unterkunft und nehmen mit dem zuständigen Badearzt vor Ort Kontakt auf. Die Kurmittelkosten werden von den Krankenkassen in der Regel bis zu 80 Prozent bezahlt. Die anfallenden Kosten für die ärztlichen Behandlungen am Kurort werden in voller Höhe getragen.
Für die Unterbringungs- und Verpflegungskosten während einer ambulanten Kur bezuschussen die Krankenkassen einen Tagessatz von 8,00€ bis 12,50€.
Wichtiger Hinweise für Erwerbstätige: Während der ambulanten Kur gelten Sie als arbeitsfähig, sind also nicht vom Arzt krankgeschrieben. Deshalb wird es in der Regel erforderlich sein, dass Sie für die ambulante Kur Ihren Urlaub einsetzen.
Mutter- oder Vater-Kind-Kuren
Für Mütter und Väter, die durch ihre Elternrolle erheblich belastet und außerdem gesundheitlich beeinträchtigt sind, gibt es besondere Mutter- oder Vater-Kind-Kuren. Mutter- oder Vater-Kind-Kuren sind stationäre Kuren, die in einer zugelassenen Kurklinik stattfinden. Sie dienen der Vorsorge oder der Rehabilitation und dauern in der Regel drei Wochen.
Eine Mütter- oder Vater-Kind-Kur muss nach einer Verordnung des behandelnden Arztes bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden. Der Kurgast bezahlt einen anteiligen Tagessatz in Höhe von 10,00 €. Kinder sind von einer Zuzahlung freigestellt.
Ambulante Rehabilitationskuren
Eine ambulante Rehabilitationskur ist dann notwendig, wenn eine Krankheit schon eingetreten ist. Durch die Kur soll dann eine Linderung der Beschwerden erreicht und der Behandlungserfolg gesichert werden. Eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme muss vom behandelnden Arzt verordnet und von der zuständigen Krankenkasse genehmigt werden. Sie muss wohnortnah durchgeführt werden.
Wichtige Regeln
Klären Sie die Frage der Kostenübernahme immer vor Antritt der Kur! Informieren Sie sich, in welcher Höhe die Kosten übernommen werden und ob Sie zunächst Zahlungen vorausleisten müssen. Die Übernahme der Kurkosten hat übrigens selbstverständlich keinen Einfluss auf Ihre spätere Rente.
